GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk
Die GOÄ-Ziffer 2051 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt II. Extremitätenchirurgie). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 80,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer erfasst die operative Entfernung eines Ganglions, umgangssprachlich auch Hygrom genannt, an einem Hand- oder Fußgelenk. Ein Ganglion ist eine mit gallertiger Flüssigkeit gefüllte, meist von der Gelenkkapsel oder Sehnenscheide ausgehende zystische Ausstülpung, die als tastbare, oft druckschmerzhafte Vorwölbung auffällt und Beweglichkeit oder Nervenstrukturen beeinträchtigen kann. Angewendet wird die Leistung, wenn eine solche Zyste operativ vollständig ausgeschält wird, um ein Wiederauftreten zu vermeiden, einschließlich der Darstellung und Versorgung des Ganglionstiels bis zu seinem Ursprung an Kapsel oder Sehnenscheide. Die Leistung bezieht sich auf Hand- oder Fußgelenke; für ein Ganglion an einem Fingergelenk ist stattdessen die eigenständige Nummer 2052 heranzuziehen, da dort andere anatomische Verhältnisse und ein kleineres Operationsfeld vorliegen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 34,97 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 80,44 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 122,40 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2051 steht für „Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2051 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 80,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2051 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.