GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2050: Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation…

Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik

Die GOÄ-Ziffer 2050 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt II. Extremitätenchirurgie). Sie ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen und 241,31 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Leistung beschreibt die operative Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation, kombiniert mit einer Fernlappenplastik. Sie wird angewendet, wenn ein Finger, etwa nach Verletzung, Amputation oder infolge einer angeborenen Verkürzung, zu kurz für eine ausreichende Greif- oder Zangenfunktion ist. Dabei wird ein Knochentransplantat, meist aus dem Beckenkamm, in den verkürzten Finger eingebracht, um dessen Länge wiederherzustellen; die entstehende Weichteillücke wird durch eine von einer entfernten Körperregion gestielte Fernlappenplastik gedeckt, da örtliches Gewebe hierfür nicht ausreicht. Der Fernlappen verbleibt zunächst am Stiel, bis eine ausreichende Durchblutung über die neue Region gesichert ist, bevor er abgesetzt wird. Die Ziffer umfasst Knochentransplantation und Lappenplastik als eine zusammengehörige Leistung und ist von einfacheren örtlichen Lappenplastiken ohne knöcherne Verlängerung abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

1800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach104,92 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach241,31 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach367,21 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2050

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2050?

Die GOÄ-Ziffer 2050 steht für „Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2050?

Die GOÄ-Ziffer 2050 ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2050 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 241,31 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2050?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2050 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.