GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2009: Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der…

Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers

Die GOÄ-Ziffer 2009 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 13,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2009 erfasst die Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder Schleimhaut gelegenen, tastbaren Fremdkörpers. Sie wird angewendet, wenn ein Fremdkörper, etwa ein Splitter oder Glassplitter, oberflächlich genug liegt, um durch Tastbefund lokalisiert und ohne aufwendige Bildgebung entfernt zu werden. Die Leistung umfasst den operativen Entfernungsvorgang einschließlich der hierfür erforderlichen kleinen Inzision sowie den abschließenden Wundverband. Sie ist von Nummer 2010 abzugrenzen, die die operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers aus Weichteilen und/oder Knochen betrifft und damit einen deutlich aufwendigeren Eingriff mit Freilegung tieferer Gewebeschichten voraussetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach13,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach20,40 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2009

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2009?

Die GOÄ-Ziffer 2009 steht für „Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2009?

Die GOÄ-Ziffer 2009 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2009 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2009?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2009 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.