GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
Die GOÄ-Ziffer 2002 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 21,45 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 2002 erfasst die Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Wundränder einer kleinen Wunde vor dem Nahtverschluss operativ umschnitten werden müssen, etwa weil sie unregelmäßig, gequetscht oder devitalisiert sind und für eine spannungsfreie, gut heilende Adaptation angefrischt werden müssen. Die Leistung umfasst somit neben Reinigung und Naht auch die zusätzliche chirurgische Randbegradigung der Wunde. Sie geht damit über Nummer 2001 hinaus, die eine Naht ohne vorherige Umschneidung beschreibt, und ist von Nummer 2000 abzugrenzen, die ganz ohne Naht auskommt. Bei großen oder stark verunreinigten Wunden mit vergleichbarem Vorgehen ist stattdessen Nummer 2005 heranzuziehen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 9,33 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 21,45 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 32,64 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2002 steht für „Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2002 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 21,45 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2002 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.