GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Schlitzung des Harnleiterostiums, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1816 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schlitzung des Harnleiterostiums, als selbständige Leistung“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 481 Punkten bewertet; das entspricht 28,04 € beim einfachen und 64,48 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Nummer 1816 beschreibt die Schlitzung des Harnleiterostiums als selbständige, für sich allein stehende Leistung, also ohne dass sie im Rahmen einer Schlingenextraktion nach Nummer 1815 miterbracht wird. Angewendet wird sie, wenn die Mündung des Harnleiters in die Blase (Ostium) verengt oder narbig verändert ist und dadurch der Harnabfluss oder der spätere Zugang für weitere endoskopische Maßnahmen behindert wird, ohne dass im gleichen Eingriff bereits eine Steinbergung erfolgt. Die eigenständige Berechnung grenzt die Ziffer von Nummer 1815 ab, bei der die Ostiumschlitzung lediglich unselbständiger Bestandteil der Steinextraktion ist. Typischer Anlass ist somit die isolierte Behebung einer Ostiumstenose als eigener Behandlungsschritt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 28,04 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 64,48 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 98,13 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1816 steht für „Schlitzung des Harnleiterostiums, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1816 ist mit 481 Punkten bewertet; das entspricht 28,04 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 64,48 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1816 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.