GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1809: Totale retroperitoneale Lymphadenektomie

Totale retroperitoneale Lymphadenektomie

Die GOÄ-Ziffer 1809 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 4610 Punkten bewertet; das entspricht 268,70 € beim einfachen und 618,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1809 vergütet die totale retroperitoneale Lymphadenektomie, also die vollständige operative Entfernung der Lymphknoten im Retroperitonealraum. Sie wird angewendet im Rahmen der onkologischen Chirurgie, insbesondere bei Hodentumoren oder anderen urologischen Malignomen mit Metastasierungspotential in die retroperitonealen Lymphknotenstationen, wenn eine vollständige Ausräumung dieses Lymphknotenkompartiments zu Staging- oder Therapiezwecken erforderlich ist. Die Leistung umfasst den operativen Zugang zum Retroperitonealraum sowie die vollständige Entfernung der dort gelegenen Lymphknoten. Sie ist von der pelvinen Lymphknotenausräumung nach Nummer 1783 abzugrenzen, die sich auf die Lymphknotenstationen im kleinen Becken bezieht und damit ein anderes anatomisches Kompartiment betrifft als die retroperitoneale Lymphadenektomie nach Nummer 1809.

Gebühren und Steigerungssatz

4610 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach268,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach618,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach940,47 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1809

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1809?

Die GOÄ-Ziffer 1809 steht für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1809?

Die GOÄ-Ziffer 1809 ist mit 4610 Punkten bewertet; das entspricht 268,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1809 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 618,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1809?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1809 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.