GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1802: Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z. B. Koagulation…

Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z. B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle – auch einschließlich Probeexzision

Die GOÄ-Ziffer 1802 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z. B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle – auch einschließlich Probeexzision“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1802 beschreibt transurethrale Eingriffe in der Harnblase unter endoskopischer Kontrolle, beispielsweise die Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder die Entfernung von Fremdkörpern. Sie wird angewendet bei kleineren, endoskopisch behandelbaren Befunden in der Harnblase, die keine ausgedehnte Resektion erfordern, sondern durch gezielte Koagulation oder instrumentelle Entfernung über die Harnröhre behoben werden können. Die beispielhafte Aufzählung in der Legende zeigt, dass die Ziffer mehrere vergleichbare kleinere transurethrale Maßnahmen abdeckt, ohne dass für jede Variante eine eigene Ziffer erforderlich ist. Sie ist von der Resektion großer Harnblasengeschwülste nach Nummer 1803 abzugrenzen, neben der Nummer 1802 laut amtlicher Bestimmung nicht zusätzlich berechnungsfähig ist, wenn im selben Behandlungsziel die größere Resektion erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1802

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1802?

Die GOÄ-Ziffer 1802 steht für „Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z. B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle – auch einschließlich Probeexzision“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1802?

Die GOÄ-Ziffer 1802 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1802 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1802?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1802 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.