GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1762: Inguinale Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung

Inguinale Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1762 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Inguinale Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Ausräumung der Leistenlymphknoten (inguinale Lymphadenektomie), sofern sie als eigenständige, selbständige Leistung ohne gleichzeitige Penisamputation erfolgt. Angewendet wird sie etwa bei bösartigen Tumoren im Genitalbereich oder an der unteren Extremität, bei denen eine Metastasierung in die Leistenlymphknoten vorliegt oder vermutet wird und diese isoliert zu Diagnose- oder Therapiezwecken entfernt werden müssen, ohne dass gleichzeitig eine Penisamputation notwendig ist. Von Ziffer 1748 unterscheidet sich diese Leistung dadurch, dass dort die Lymphknotenausräumung als Teil eines kombinierten Eingriffs mit Penis- und Skrotumentfernung erfolgt, während Ziffer 1762 die gleiche Ausräumung als alleinstehende, nicht kombinierte Operation abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach160,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach244,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1762

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1762?

Die GOÄ-Ziffer 1762 steht für „Inguinale Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1762?

Die GOÄ-Ziffer 1762 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1762 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1762?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1762 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.