GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1760: Varikozelenoperation mit hoher Unterbindung der Vena…

Varikozelenoperation mit hoher Unterbindung der Vena spermatica (Bauchschnitt)

Die GOÄ-Ziffer 1760 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Varikozelenoperation mit hoher Unterbindung der Vena spermatica (Bauchschnitt)“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Behandlung einer Varikozele, also krankhaft erweiterter Venen im Samenstrang, durch hohe Unterbindung der Vena spermatica über einen Bauchschnitt (retroperitonealer bzw. abdominaler Zugang). Angewendet wird dieses Verfahren, wenn eine Varikozele symptomatisch ist, Beschwerden verursacht oder die Fertilität beeinträchtigt und ein offen-chirurgischer Zugang von abdominal gewählt wird, um die zuführende Vene hoch oben, nahe ihrem Ursprung, zu unterbinden. Die Formulierung „hohe Unterbindung“ grenzt das Verfahren von tiefer, inguinal oder skrotal ansetzenden Techniken ab und von der transpenilen bzw. transskrotalen Embolisation nach Ziffer 1759, die einen kathetergestützten statt offen-operativen Zugang beschreibt.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1760

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1760?

Die GOÄ-Ziffer 1760 steht für „Varikozelenoperation mit hoher Unterbindung der Vena spermatica (Bauchschnitt)“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1760?

Die GOÄ-Ziffer 1760 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1760 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1760?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1760 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.