GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1746: Operation einer Epispadie oder Hypospadie

Operation einer Epispadie oder Hypospadie

Die GOÄ-Ziffer 1746 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer Epispadie oder Hypospadie“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die eigentliche operative Korrektur einer Epispadie oder Hypospadie, also die Rekonstruktion der fehlgebildeten Harnröhre bei diesen angeborenen Anomalien der Harnröhrenmündung. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Harnröhre operativ neu geformt und an ihre regelrechte Position an der Peniseichel verlagert wird, häufig im Rahmen eines mehrzeitigen Konzepts, dem gegebenenfalls die Penisaufrichtung nach Nummer 1745 als eigener vorbereitender Schritt vorausgegangen ist. Die Ziffer bildet damit den definitiven, formgebenden Rekonstruktionsschritt ab, während Begradigungsmaßnahmen der Penisschaftkrümmung als Voroperation gesondert erfasst werden.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1746

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1746?

Die GOÄ-Ziffer 1746 steht für „Operation einer Epispadie oder Hypospadie“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1746?

Die GOÄ-Ziffer 1746 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1746 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1746?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1746 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.