GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Kalibrierung der weiblichen Harnröhre
Die GOÄ-Ziffer 1709 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 8,04 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Analog zur männlichen Harnröhre beschreibt diese Ziffer die Kalibrierung der weiblichen Harnröhre mit gestuften Bougies, um deren Lumen und eine mögliche Enge oder Striktur festzustellen. Anwendung findet sie bei rezidivierenden Miktionsbeschwerden, Verdacht auf eine Harnröhrenstenose oder zur Abklärung vor therapeutischen Maßnahmen wie einer Dehnung nach Nummer 1710. Da die weibliche Harnröhre anatomisch kürzer und weiter ist als die männliche, dient die Kalibrierung hier vor allem der gezielten Diagnostik funktioneller Entleerungsstörungen. Die Leistung umfasst ausschließlich den Messvorgang selbst, nicht eine anschließende therapeutische Dehnung, die getrennt zu erfassen ist, sofern sie tatsächlich durchgeführt wird.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,50 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 8,04 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 12,24 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1709 steht für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1709 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1709 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.