GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1628: Plastischer Verschluß einer retroaurikulären Öffnung oder…

Plastischer Verschluß einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel

Die GOÄ-Ziffer 1628 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastischer Verschluß einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet den operativen Verschluss einer hinter dem Ohr gelegenen (retroaurikulären) Öffnung oder einer Fistel zur Kieferhöhle ab, wie sie etwa als Komplikation nach vorangegangenen Ohroperationen, chronischer Entzündung oder Verletzung entstehen kann. Ziel des Eingriffs ist die dauerhafte Deckung des Defekts mittels plastischer Verschlusstechnik, um Sekretaustritt, wiederkehrende Infektionen oder Verbindungen zwischen verschiedenen anatomischen Räumen zu beseitigen. Die Leistung erfasst damit zwei unterschiedliche, aber technisch verwandte Verschlusssituationen im HNO-Bereich - retroaurikulär und im Bereich der Kieferhöhle - unter derselben Ziffer, da beide einen vergleichbaren plastisch-chirurgischen Aufwand zum Fistel- beziehungsweise Öffnungsverschluss erfordern.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1628

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1628?

Die GOÄ-Ziffer 1628 steht für „Plastischer Verschluß einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1628?

Die GOÄ-Ziffer 1628 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1628 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1628?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1628 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.