GOÄ-Lexikon › Kapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Fazialisdekompression, im Zusamm enhang mit anderen operativen Leistungen
Die GOÄ-Ziffer 1626 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fazialisdekompression, im Zusamm enhang mit anderen operativen Leistungen“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1330 Punkten bewertet; das entspricht 77,52 € beim einfachen und 178,30 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer erfasst dieselbe operative Entlastung des Nervus facialis wie Nummer 1625, jedoch für den Fall, dass sie nicht isoliert, sondern im Rahmen einer weiteren Operation erfolgt, etwa im Zuge einer Mastoid- oder Mittelohrsanierung, bei der der Fazialiskanal freigelegt und der Nerv druckentlastet wird. Angewendet wird sie, wenn im selben operativen Zugang neben der Hauptoperation zusätzlich eine Fazialisdekompression erforderlich ist, beispielsweise weil der Nerv im Rahmen einer chronischen Entzündung oder eines Cholesteatoms mitbetroffen ist. Die getrennte Erfassung als eigenständige oder kombinierte Leistung trägt dem unterschiedlichen Aufwand Rechnung, je nachdem, ob die Dekompression allein oder zusätzlich zu einer anderen Operation durchgeführt wird.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 77,52 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 178,30 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 271,33 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1626 steht für „Fazialisdekompression, im Zusamm enhang mit anderen operativen Leistungen“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1626 ist mit 1330 Punkten bewertet; das entspricht 77,52 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 178,30 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1626 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.