GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1598: Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher…

Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikaloperation)

Die GOÄ-Ziffer 1598 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikaloperation)“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen und 222,54 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die umfassende operative Sanierung des Mittelohrs durch Aufmeißelung des Warzenfortsatzes, bei der im Gegensatz zur einfachen Eröffnung nach Nummer 1597 sämtliche Mittelohrräume - Antrum, Paukenhöhle und Warzenfortsatzzellen - vollständig freigelegt werden. Indikation ist typischerweise eine chronische Otitis media mit Cholesteatom oder ausgedehnter Knochendestruktion, bei der konservative oder weniger invasive Verfahren nicht ausreichen. Die Radikaloperation schafft eine einheitliche, gut einsehbare und drainierbare Höhle, entfernt krankhaftes Gewebe und beseitigt Infektionsherde, die das Innenohr oder benachbarte Strukturen gefährden könnten. Sie bildet häufig die operative Grundlage, auf der aufbauend weitere rekonstruktive Eingriffe wie eine Tympanoplastik nach den Nummern 1601, 1602 oder 1610 durchgeführt werden.

Gebühren und Steigerungssatz

1660 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach96,76 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach222,54 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach338,65 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1598

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1598?

Die GOÄ-Ziffer 1598 steht für „Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikaloperation)“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1598?

Die GOÄ-Ziffer 1598 ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1598 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 222,54 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1598?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1598 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.