GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1511: Eröffnung eines Zungenabszesses

Eröffnung eines Zungenabszesses

Die GOÄ-Ziffer 1511 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines Zungenabszesses“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen und 24,80 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Eröffnung eines Zungenabszesses, also einer umschriebenen eitrigen Einschmelzung im Zungengewebe, die durch eine Inzision entlastet werden muss. Typischer Anwendungsfall ist eine schmerzhafte, entzündlich bedingte Schwellung der Zunge mit Abszedierung, häufig infolge von Verletzungen, Fremdkörpern oder fortgeleiteten Infektionen, bei der die Eröffnung und Drainage des Eiterherdes zur Beschwerdelinderung und Verhinderung einer weiteren Ausbreitung notwendig wird. Die Leistung umfasst den eigentlichen operativen Eröffnungs- und Entlastungsvorgang. Sie ist von den weitergehenden Eingriffen an der Zunge, etwa der teilweisen oder vollständigen Entfernung von Zungengewebe oder der Keilexzision, klar abzugrenzen, da hier lediglich ein entzündlicher Herd eröffnet und nicht Gewebe reseziert wird.

Gebühren und Steigerungssatz

185 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,78 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach24,80 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach37,74 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1511

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1511?

Die GOÄ-Ziffer 1511 steht für „Eröffnung eines Zungenabszesses“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1511?

Die GOÄ-Ziffer 1511 ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1511 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,80 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1511?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1511 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.