GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1509: Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone

Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone

Die GOÄ-Ziffer 1509 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone, also einer diffusen, nicht abgekapselten eitrigen Entzündung des Weichteilgewebes im Mundboden, die im Gegensatz zum umschriebenen Abszess flächig fortschreitet und häufig von odontogenen Infektionen ausgeht. Angewendet wird sie, wenn eine operative Eröffnung und Drainage des betroffenen Gewebes erforderlich ist, um die Entzündung zu entlasten und einer gefährlichen Ausbreitung in benachbarte Halsweichteile, etwa im Sinne einer absteigenden Mediastinitis, vorzubeugen. Die Leistung umfasst den operativen Zugang zum Mundboden mit Eröffnung der Phlegmone und Anlage einer Drainage. Sie ist von der Eröffnung umschriebener Abszesse an anderen Lokalisationen, etwa der Zunge oder peritonsillär, durch die spezifische Ausbreitungsform und Lage im Mundboden abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

463 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach62,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach94,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1509

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1509?

Die GOÄ-Ziffer 1509 steht für „Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1509?

Die GOÄ-Ziffer 1509 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1509 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1509?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1509 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.