GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1487: Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der…

Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen von außen

Die GOÄ-Ziffer 1487 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen von außen“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen von außen, also die umfassende operative Sanierung dieser beiden anatomisch benachbarten und funktionell verbundenen Höhlensysteme über einen äußeren Zugang. Angewendet wird sie bei ausgedehnter, chronisch-eitriger oder komplizierter Sinusitis frontalis mit Beteiligung der Siebbeinzellen, wenn eine vollständige radikale Sanierung erforderlich ist und weniger invasive endonasale Verfahren nicht ausreichen. Die Legende stellt klar, dass die Siebbeinzellen inhaltlich mit erfasst sind, sodass deren Mitbehandlung nicht gesondert abgerechnet wird. Abzugrenzen ist die Leistung von der Radikaloperation der Kieferhöhle nach Nummer 1486, die ein anderes Höhlensystem betrifft, sowie von der Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite nach Nummer 1488, die zusätzlich auch die Kieferhöhle mit einschließt und damit den größeren Gesamteingriff darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1487

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1487?

Die GOÄ-Ziffer 1487 steht für „Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen von außen“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1487?

Die GOÄ-Ziffer 1487 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1487 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1487?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1487 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.