GOÄ-Lexikon › Kapitel I: Augenheilkunde
Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom
Die GOÄ-Ziffer 1382 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1382 vergütet die Goniotrepanation, die Trabekulektomie oder die Trabekulotomie bei Glaukom, drei operative Techniken, die jeweils einen verbesserten Kammerwasserabfluss über das Trabekelwerk beziehungsweise den Kammerwinkel schaffen sollen. Angewendet werden diese Verfahren bei Glaukomformen, die einer gezielten operativen Verbesserung des Kammerwinkelabflusses bedürfen, etwa wenn konservative oder laserbasierte Maßnahmen wie die Lasertrabekuloplastik (1360) nicht ausreichen. Da alle drei genannten Operationstechniken unter derselben Ziffer zusammengefasst sind, wird unabhängig vom konkret gewählten Verfahren dieselbe Nummer angesetzt. Abzugrenzen ist die Ziffer von der allgemeineren fistelbildenden Operation an den kammerwasserabführenden Wegen (1361) sowie von der kombinierten Star-Glaukom-Operation (1362), sofern zusätzlich eine Kataraktoperation in derselben Sitzung erfolgt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 145,72 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 335,15 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 510,01 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1382 steht für „Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1382 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1382 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.