GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1386: Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut

Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut

Die GOÄ-Ziffer 1386 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1386 vergütet das Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut. Angewendet wird dieser Eingriff typischerweise im Rahmen der Behandlung von Tumoren der Aderhaut mittels Brachytherapie, bei der eine strahlende Rutheniumplombe außen auf die Sklera genäht wird, um den Tumor mit lokaler Strahlentherapie zu behandeln. Die Ziffer erfasst das operative Anbringen der Plombe. Abzugrenzen ist sie von Ziffer 1377, die die spätere Entfernung einer Silikon-, Silastik- oder Rutheniumplombe beschreibt, also den umgekehrten Vorgang nach abgeschlossener Behandlung. Ziffer 1386 kommt somit gezielt zur Anwendung, wenn die Plombe im Rahmen der Erstbehandlung, insbesondere zu strahlentherapeutischen Zwecken, auf die Lederhaut aufgenäht wird, nicht bei ihrer Entfernung oder bei rein mechanischen, eindellenden Netzhauteingriffen.

Gebühren und Steigerungssatz

1290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,19 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach172,94 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach263,17 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1386

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1386?

Die GOÄ-Ziffer 1386 steht für „Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1386?

Die GOÄ-Ziffer 1386 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1386 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1386?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1386 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.