GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1340: Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z. B.…

Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z. B. Herpes ulcus) mit Epithelentfernung

Die GOÄ-Ziffer 1340 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z. B. Herpes ulcus) mit Epithelentfernung“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen und 24,80 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1340 vergütet die Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen, beispielsweise bei einem Herpes-Ulkus, mit gleichzeitiger Entfernung des Epithels. Sie wird angewendet, wenn eine Hornhauterkrankung, etwa eine herpetische Keratitis mit Ulkusbildung, durch gezielte Hitze- oder Kälteeinwirkung behandelt werden soll, kombiniert mit der Abtragung des veränderten Epithels, um die Erregerausbreitung einzudämmen und die Abheilung zu fördern. Die Leistung umfasst sowohl die thermische beziehungsweise kryochirurgische Behandlung als auch die begleitende Epithelentfernung als einheitlichen Vorgang. Sie ist von der reinen mechanischen Abschabung nach Ziffer 1339 durch die zusätzliche thermische oder Kälteanwendung abzugrenzen, die hier namensgebend ist.

Gebühren und Steigerungssatz

185 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,78 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach24,80 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach37,74 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1340

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1340?

Die GOÄ-Ziffer 1340 steht für „Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z. B. Herpes ulcus) mit Epithelentfernung“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1340?

Die GOÄ-Ziffer 1340 ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1340 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,80 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1340?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1340 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.