GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1321: Operation des Flügelfells

Operation des Flügelfells

Die GOÄ-Ziffer 1321 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation des Flügelfells“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 124 Punkten bewertet; das entspricht 7,23 € beim einfachen und 16,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1321 vergütet die Operation des Flügelfells (Pterygium), also die operative Entfernung dieser dreieckigen, vom Bindehautrand auf die Hornhaut vorwachsenden Gewebefalte. Angewendet wird sie, wenn das Pterygium durch sein Wachstum die Sehachse bedroht, wiederkehrende Reizzustände verursacht oder aus kosmetischen Gründen entfernt werden soll. Der Eingriff umfasst die Abtragung des Flügelfellgewebes von der Hornhautoberfläche und der angrenzenden Bindehaut sowie den Wundverschluss. Sie ist von Ziffer 1322 abzugrenzen, die zusätzlich eine lamellierende Keratoplastik vorsieht: Reicht die einfache Abtragung aus, etwa bei einem auf die Bindehaut und oberflächliche Hornhautanteile begrenzten Befund, ist Ziffer 1321 einschlägig, nicht die aufwendigere kombinierte Leistung.

Gebühren und Steigerungssatz

124 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach16,62 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach25,30 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1321

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1321?

Die GOÄ-Ziffer 1321 steht für „Operation des Flügelfells“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1321?

Die GOÄ-Ziffer 1321 ist mit 124 Punkten bewertet; das entspricht 7,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1321 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1321?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1321 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.