GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1319: Plastische Wiederherstellung des Bindehautsackes durch…

Plastische Wiederherstellung des Bindehautsackes durch Transplantation von Lippenschleimhaut und/oder Bindehaut bei erhaltenem Augapfel – einschließlich Entnahme des Transplantates und gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen am Lidknorpel

Die GOÄ-Ziffer 1319 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Wiederherstellung des Bindehautsackes durch Transplantation von Lippenschleimhaut und/oder Bindehaut bei erhaltenem Augapfel – einschließlich Entnahme des Transplantates und gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen am Lidknorpel“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1319 betrifft die plastische Wiederherstellung des Bindehautsackes bei erhaltenem Augapfel durch Transplantation von Lippenschleimhaut und/oder Bindehaut. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Bindehautsack durch Vernarbung, Verwachsungen (Symblepharon) oder Gewebeverlust so verengt oder verändert ist, dass er seine Funktion, etwa das Tragen einer Prothese oder die normale Lidbeweglichkeit, nicht mehr erfüllt, das Auge selbst aber erhalten bleibt. Zur Deckung des Defekts wird Schleimhaut, häufig von der Lippeninnenseite, oder Bindehaut vom Partnerauge beziehungsweise aus einem gesunden Bindehautareal transplantiert. Die ausdrückliche Beschränkung auf den erhaltenen Augapfel grenzt die Leistung von Wiederherstellungsverfahren am anophthalmischen Bindehautsack ab, die anderen Ziffern zuzuordnen sind.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach248,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach377,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1319

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1319?

Die GOÄ-Ziffer 1319 steht für „Plastische Wiederherstellung des Bindehautsackes durch Transplantation von Lippenschleimhaut und/oder Bindehaut bei erhaltenem Augapfel – einschließlich Entnahme des Transplantates und gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen am Lidknorpel“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1319?

Die GOÄ-Ziffer 1319 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1319 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1319?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1319 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.