GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1320: Einspritzung unter die Bindehaut

Einspritzung unter die Bindehaut

Die GOÄ-Ziffer 1320 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einspritzung unter die Bindehaut“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 52 Punkten bewertet; das entspricht 3,03 € beim einfachen und 6,97 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1320 erfasst die Einspritzung unter die Bindehaut (subkonjunktivale Injektion). Sie wird angewendet, um Medikamente wie Antibiotika, Kortikosteroide, Mydriatika oder andere Wirkstoffe lokal und in unmittelbarer Nähe des Augapfels zu applizieren, etwa bei schweren Entzündungen des vorderen Augenabschnitts, postoperativ zur Entzündungshemmung oder bei Erkrankungen, die eine höhere Gewebekonzentration des Wirkstoffs erfordern als eine systemische oder Tropfenapplikation erreichen könnte. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, die Injektion selbst unter die Bindehaut sowie die unmittelbare Nachsorge. Sie ist unabhängig vom verwendeten Wirkstoff als eigenständige technische Leistung abzurechnen und deckt jede einzelne subkonjunktivale Injektion ab, unabhängig von der zugrunde liegenden Diagnose.

Gebühren und Steigerungssatz

52 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,03 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach6,97 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach10,61 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1320

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1320?

Die GOÄ-Ziffer 1320 steht für „Einspritzung unter die Bindehaut“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1320?

Die GOÄ-Ziffer 1320 ist mit 52 Punkten bewertet; das entspricht 3,03 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1320 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,97 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1320?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1320 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.