GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1310: Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates

Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates

Die GOÄ-Ziffer 1310 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1310 vergütet die Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates. Sie kommt zur Anwendung, wenn zur Wiederherstellung oder Rekonstruktion eines Augenlids Haut von einer anderen Körperstelle entnommen und als freies Transplantat in den Liddefekt eingebracht wird, etwa nach ausgedehnter Tumorentfernung, Verletzung oder Narbenkorrektur, wenn ortsständiges Lidgewebe für einen Verschluss nicht ausreicht. Typischer Anwendungsfall ist ein größerer Gewebeverlust am Lid, der eine plastische Deckung mit körperfremdem, das heißt von anderer Stelle entnommenem Hautmaterial erforderlich macht, um Form und Funktion des Lides wiederherzustellen. Die Leistung ist von einfacheren Lidkorrekturen abzugrenzen, da sie ausdrücklich den Einsatz eines freien, also vollständig von seiner Ursprungsstelle gelösten Hauttransplantates voraussetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1310

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1310?

Die GOÄ-Ziffer 1310 steht für „Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1310?

Die GOÄ-Ziffer 1310 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1310 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1310?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1310 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.