GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1306: Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter…

Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung

Die GOÄ-Ziffer 1306 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1306 erfasst die Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung. Sie wird angesetzt, wenn zur Korrektur eines herabhängenden Oberlids gezielt der Lidhebermuskel selbst operativ freigelegt und verkürzt wird, um die Zugkraft und damit die Hebung des Lides wiederherzustellen. Diese Technik kommt insbesondere bei ausreichender Resteigenfunktion des Lidhebermuskels zum Einsatz, wenn eine direkte muskuläre Straffung ausreicht, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Im Unterschied zur allgemein gefassten Ptosis-Operation, die verschiedene operative Techniken umfassen kann, bezeichnet diese Ziffer ausdrücklich das spezifische Vorgehen der direkten Verkürzung des Lidhebermuskels als eigenständige, technisch genauer definierte Operationsmethode.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1306

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1306?

Die GOÄ-Ziffer 1306 steht für „Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1306?

Die GOÄ-Ziffer 1306 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1306 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1306?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1306 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.