GOÄ-Lexikon › Kapitel I: Augenheilkunde
Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung
Die GOÄ-Ziffer 1306 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1306 erfasst die Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung. Sie wird angesetzt, wenn zur Korrektur eines herabhängenden Oberlids gezielt der Lidhebermuskel selbst operativ freigelegt und verkürzt wird, um die Zugkraft und damit die Hebung des Lides wiederherzustellen. Diese Technik kommt insbesondere bei ausreichender Resteigenfunktion des Lidhebermuskels zum Einsatz, wenn eine direkte muskuläre Straffung ausreicht, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Im Unterschied zur allgemein gefassten Ptosis-Operation, die verschiedene operative Techniken umfassen kann, bezeichnet diese Ziffer ausdrücklich das spezifische Vorgehen der direkten Verkürzung des Lidhebermuskels als eigenständige, technisch genauer definierte Operationsmethode.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 64,70 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 148,81 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 226,45 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1306 steht für „Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1306 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1306 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.