GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1262: Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich…

Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, erste Messung

Die GOÄ-Ziffer 1262 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, erste Messung“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen und 32,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1262 vergütet die Ophthalmodynamometrie, gegebenenfalls einschließlich Tonometrie, als erste Messung. Bei diesem Verfahren wird durch definierten Druck auf den Augapfel der Blutdruck in den retinalen Gefäßen, insbesondere der Zentralarterie, ermittelt, um Rückschlüsse auf den Blutfluss in der Arteria carotis interna zu ziehen. Die Untersuchung ist bei Verdacht auf Stenosen oder Verschlüsse der hirnversorgenden Halsschlagadern indiziert, da eine verminderte retinale Perfusion auf eine vorgeschaltete Gefäßeinengung hinweisen kann. Da die Messung eine vorbereitende Druckmessung (Tonometrie) einschließen kann, deckt die Ziffer diesen kombinierten Ablauf für die erste Messung ab. Für jede weitere, im selben Zusammenhang erforderliche Messung ist die gesondert ausgewiesene Ziffer 1263 einschlägig, die einen geringeren Aufwand als die Erstmessung abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

242 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,11 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach32,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach49,37 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1262

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1262?

Die GOÄ-Ziffer 1262 steht für „Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, erste Messung“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1262?

Die GOÄ-Ziffer 1262 ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1262 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1262?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1262 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.