GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1211: Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinsen (Haftschalen) für…

Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinsen (Haftschalen) für beide Augen zum Zwecke der Verordnung – einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie

Die GOÄ-Ziffer 1211 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinsen (Haftschalen) für beide Augen zum Zwecke der Verordnung – einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst dieselbe Leistung wie Ziffer 1210 - Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse beziehungsweise Haftschale zum Zwecke der Verordnung einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung -, jedoch für beide Augen. Angewendet wird sie, wenn im Rahmen derselben Sitzung beidseits erstmals Kontaktlinsen angepasst und ausgewählt werden und die dafür erforderliche objektive Refraktionsbestimmung für beide Augen mit erfolgt. Sie ist damit von der auf ein Auge beschränkten Ziffer 1210 abzugrenzen: Wird tatsächlich nur ein Auge versorgt, kommt allein Ziffer 1210 zur Anwendung; erfolgt die Erstanpassung dagegen für beide Augen, ist die vorliegende Ziffer 1211 einschlägig, ohne dass Ziffer 1210 daneben zusätzlich für das zweite Auge angesetzt werden könnte.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach40,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach61,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1211

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1211?

Die GOÄ-Ziffer 1211 steht für „Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinsen (Haftschalen) für beide Augen zum Zwecke der Verordnung – einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1211?

Die GOÄ-Ziffer 1211 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1211 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1211?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1211 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.