GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1210: Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse (Haftschale) für…

Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge zum Zwecke der Verordnung – einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie

Die GOÄ-Ziffer 1210 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge zum Zwecke der Verordnung – einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 228 Punkten bewertet; das entspricht 13,29 € beim einfachen und 30,57 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1210 vergütet die Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse beziehungsweise Haftschale für ein Auge zum Zwecke der Verordnung, wobei diese Leistung ausdrücklich die objektive Refraktionsbestimmung mit einschließt. Angewendet wird sie, wenn bei einer Patientin oder einem Patienten erstmals eine Kontaktlinse für ein Auge angepasst werden soll und im Rahmen dieser Anpassung neben der Auswahl der geeigneten Linse auch die zugehörige objektive Refraktionsbestimmung durchgeführt wird, um die für die Verordnung notwendigen Parameter zu ermitteln. Von der gesonderten objektiven Refraktionsbestimmung nach Ziffer 1202 unterscheidet sie sich dadurch, dass diese hier als eingeschlossener Bestandteil der Kontaktlinsen-Erstanpassung gilt und nicht zusätzlich isoliert abgerechnet wird. Von Ziffer 1211 grenzt sie sich durch die Beschränkung auf ein Auge ab.

Gebühren und Steigerungssatz

228 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach30,57 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach46,51 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1210 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1210

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1210?

Die GOÄ-Ziffer 1210 steht für „Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge zum Zwecke der Verordnung – einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1210?

Die GOÄ-Ziffer 1210 ist mit 228 Punkten bewertet; das entspricht 13,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1210 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,57 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1210?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1210 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.