GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1204: Messung der Hornhautkrümmungsradien

Messung der Hornhautkrümmungsradien

Die GOÄ-Ziffer 1204 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Messung der Hornhautkrümmungsradien“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen und 6,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Messung der Hornhautkrümmungsradien, also die Bestimmung der Wölbung der vorderen Augenoberfläche, üblicherweise mittels Keratometrie. Angewendet wird sie, wenn die genaue Form der Hornhaut für die weitere Diagnostik oder Versorgung von Bedeutung ist, etwa zur Abklärung oder Verlaufskontrolle eines Astigmatismus, im Rahmen der Diagnostik einer Hornhautverkrümmung wie beim Keratokonus oder als Grundlage für die Anpassung von Kontaktlinsen, bei der die individuelle Hornhautkrümmung berücksichtigt werden muss. Sie steht damit im inhaltlichen Zusammenhang mit den Ziffern zur Kontaktlinsenanpassung (1210/1211), liefert aber ausschließlich den diagnostischen Messwert der Hornhautkrümmung selbst und nicht die eigentliche Anpassungsleistung, die gesondert zu berechnen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

45 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,62 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach6,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach9,18 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1204

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1204?

Die GOÄ-Ziffer 1204 steht für „Messung der Hornhautkrümmungsradien“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1204?

Die GOÄ-Ziffer 1204 ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1204 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1204?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1204 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.