GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1087: Einlegen oder Wechseln eines Ringes oder Anlegen eines…

Einlegen oder Wechseln eines Ringes oder Anlegen eines Portio-Adapters

Die GOÄ-Ziffer 1087 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einlegen oder Wechseln eines Ringes oder Anlegen eines Portio-Adapters“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 55 Punkten bewertet; das entspricht 3,21 € beim einfachen und 7,37 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1087 erfasst das Einlegen oder den Wechsel eines Ringes (Pessars) sowie das Anlegen eines Portio-Adapters. Sie kommt zur Anwendung, wenn zur Behandlung einer Lageanomalie oder Senkung der Gebaermutter ein Pessar erstmalig eingelegt oder ein bereits liegendes gegen ein neues ausgetauscht wird, oder wenn stattdessen ein Portio-Adapter, ein spezielles auf die Portio aufgesetztes Hilfsmittel, angelegt wird. Alle drei Varianten, Einlegen, Wechseln, Adapteranlage, werden ueber dieselbe Ziffer abgebildet, da es sich jeweils um einen vergleichbaren Handhabungsaufwand handelt. Die Ziffer ist von der Ziffer 1088 abzugrenzen, die zusaetzlich zur Ringeinlage eine aktive Lageverbesserung der Gebaermutter umfasst, sowie von den Ziffern zu Okklusiv- und Intrauterinpessaren (1090, 1091), die andere Pessararten betreffen.

Gebühren und Steigerungssatz

55 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,21 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach7,37 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach11,22 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1087

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1087?

Die GOÄ-Ziffer 1087 steht für „Einlegen oder Wechseln eines Ringes oder Anlegen eines Portio-Adapters“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1087?

Die GOÄ-Ziffer 1087 ist mit 55 Punkten bewertet; das entspricht 3,21 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1087 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 7,37 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1087?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1087 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.