GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1086: Konisation der Portio

Konisation der Portio

Die GOÄ-Ziffer 1086 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Konisation der Portio“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen und 39,68 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1086 verguetet die Konisation der Portio, also die operative Entfernung eines kegelfoermigen Gewebestuecks aus dem Muttermundbereich. Sie kommt zur Anwendung bei der Behandlung und gleichzeitigen histologischen Abklaerung von hoehergradigen Zellveraenderungen oder Vorstufen am Gebaermutterhals, wenn oberflaechliche Verfahren wie Kauterisation, Thermokoagulation oder Kryochirurgie nicht ausreichen und stattdessen ein tieferreichendes Gewebestueck operativ entnommen werden muss. Die Konisation stellt damit gegenueber den Ziffern 1083 bis 1085 den operativ aufwendigeren Eingriff dar, da sie nicht nur der oberflaechlichen Gewebeverschorfung, sondern der gezielten Entnahme eines Gewebekegels zur weiteren Untersuchung und Therapie dient. Sie wird einmal je durchgefuehrter Konisation angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

296 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,25 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach39,68 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach60,39 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1086

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1086?

Die GOÄ-Ziffer 1086 steht für „Konisation der Portio“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1086?

Die GOÄ-Ziffer 1086 ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1086 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 39,68 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1086?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1086 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.