GOÄ-Lexikon › Kapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie
Naht der weichen Geburtswege – auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung – und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses
Die GOÄ-Ziffer 1044 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Naht der weichen Geburtswege – auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung – und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 420 Punkten bewertet; das entspricht 24,48 € beim einfachen und 56,31 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1044 verguetet die Naht der weichen Geburtswege, also von Scheide und Vulva, nach einer Entbindung. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach vaginaler Geburt Verletzungen der weichen Geburtswege vernaeht werden muessen, sei es nach vorangegangener instrumenteller Erweiterung oder bei einem spontan entstandenen Dammriss ersten oder zweiten Grades. Ebenso erfasst sie die Naht weiterer damit verbundener Verletzungen im Bereich der Geburtswege. Die Ziffer deckt somit die uebliche geburtshilfliche Naht ab, wie sie nach den meisten vaginalen Entbindungen erforderlich wird. Laut amtlicher Bestimmung ist neben Ziffer 1044 die Ziffer 1096 nicht gesondert berechnungsfaehig, sodass eine dort beschriebene Zusatzleistung als mit der Naht abgegolten gilt und nicht doppelt in Rechnung gestellt werden darf.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 24,48 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 56,31 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 85,68 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1044 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:
Die GOÄ-Ziffer 1044 steht für „Naht der weichen Geburtswege – auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung – und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1044 ist mit 420 Punkten bewertet; das entspricht 24,48 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 56,31 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 1044 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.