GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1044: Naht der weichen Geburtswege – auch nach vorangegangener…

Naht der weichen Geburtswege – auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung – und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses

Die GOÄ-Ziffer 1044 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Naht der weichen Geburtswege – auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung – und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 420 Punkten bewertet; das entspricht 24,48 € beim einfachen und 56,31 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1044 verguetet die Naht der weichen Geburtswege, also von Scheide und Vulva, nach einer Entbindung. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach vaginaler Geburt Verletzungen der weichen Geburtswege vernaeht werden muessen, sei es nach vorangegangener instrumenteller Erweiterung oder bei einem spontan entstandenen Dammriss ersten oder zweiten Grades. Ebenso erfasst sie die Naht weiterer damit verbundener Verletzungen im Bereich der Geburtswege. Die Ziffer deckt somit die uebliche geburtshilfliche Naht ab, wie sie nach den meisten vaginalen Entbindungen erforderlich wird. Laut amtlicher Bestimmung ist neben Ziffer 1044 die Ziffer 1096 nicht gesondert berechnungsfaehig, sodass eine dort beschriebene Zusatzleistung als mit der Naht abgegolten gilt und nicht doppelt in Rechnung gestellt werden darf.

Gebühren und Steigerungssatz

420 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach24,48 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach56,31 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach85,68 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Neben der Leistung nach Nummer 1044 ist die Leistung nach Nummer 1096 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1044 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1044

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1044?

Die GOÄ-Ziffer 1044 steht für „Naht der weichen Geburtswege – auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung – und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1044?

Die GOÄ-Ziffer 1044 ist mit 420 Punkten bewertet; das entspricht 24,48 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1044 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 56,31 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1044?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 1044 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.