GOÄ-LexikonKapitel B: Grundleistungen und allgemeine Leistungen

GOÄ-Ziffer 95: Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite

Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite

Die GOÄ-Ziffer 95 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite“ (Kapitel B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen, Abschnitt VI. Berichte, Briefe). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 8,04 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 95 vergütet die Schreibgebühr für die Anfertigung eines Schriftstücks, berechnet je angefangener DIN-A4-Seite. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Arzt ein schriftliches Dokument, insbesondere ein Gutachten oder eine gutachtliche Äußerung, tatsächlich anfertigt beziehungsweise anfertigen lässt und dieses Schriftstück eine gewisse Länge aufweist, die seitenweise abgerechnet wird. Nach der amtlichen Bestimmung sind die Schreibgebühren der Nummern 95 und 96 nur neben bestimmten Leistungen, unter anderem Nummer 80, berechnungsfähig, sodass die Ziffer keinen eigenständigen Leistungsanspruch begründet, sondern die reine Schreibarbeit zu einer gutachtlichen Tätigkeit abbildet. Jede angefangene Seite löst die Gebühr erneut aus, sodass der Umfang des Schriftstücks unmittelbar die Anzahl der berechenbaren Einheiten bestimmt. Abzugrenzen ist sie von Nummer 96, die die Vervielfältigung, also die Kopie, und nicht die originäre Schreibleistung betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach12,24 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 95

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 95?

Die GOÄ-Ziffer 95 steht für „Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite“ und gehört zu Kapitel B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 95?

Die GOÄ-Ziffer 95 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 95 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 95?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 95 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.