GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 885: Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder…

Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge

Die GOÄ-Ziffer 885 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 67,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 885 vergütet die eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen, bei der auch mehrfach die Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) des Kindes einbezogen werden. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen der Diagnostik eines kinder- oder jugendpsychiatrischen Krankheitsbildes nicht allein der junge Patient, sondern zusätzlich Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere Bezugspersonen wiederholt in die Exploration einbezogen werden müssen, um ein vollständiges Bild der Symptomatik und des Umfelds zu erhalten. Dies unterscheidet die Leistung von einer allgemeinen psychiatrischen Untersuchung Erwachsener, bei der eine solche Einbeziehung Dritter nicht typischerweise vorgesehen ist. Abzugrenzen ist sie zudem von der fortlaufenden psychiatrischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen (Ziffer 886), die den Charakter einer Erstdiagnostik hinter sich lässt und die weitere Therapie betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,14 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach67,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach102,00 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 885

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 885?

Die GOÄ-Ziffer 885 steht für „Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 885?

Die GOÄ-Ziffer 885 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 885 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 67,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 885?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 885 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.