GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 785 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Sitzung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 330 Punkten bewertet; das entspricht 19,23 € beim einfachen und 44,24 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 785 vergütet die Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Sitzung. Angewendet wird sie beim Beginn dieser Form der Blutwäsche, bei der über einen im Bauchraum liegenden Katheter eine Spüllösung ein- und wieder ausgeleitet wird, um über das Bauchfell harnpflichtige Substanzen aus dem Blut zu entfernen. Die Leistung deckt sowohl die technische Anlage des Verfahrens als auch die ärztliche Überwachung während der ersten Behandlungssitzung ab, sodass beide Teile gemeinsam mit dieser einen Ziffer abgegolten sind. Von der Ziffer 786 unterscheidet sie sich dadurch, dass sie ausdrücklich die Erstanlage betrifft, während spätere, wiederkehrende Spülvorgänge bei bereits liegendem Katheter gesondert nach der Folgeziffer abgerechnet werden.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 19,23 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 44,24 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 67,32 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 785 steht für „Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Sitzung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 785 ist mit 330 Punkten bewertet; das entspricht 19,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 44,24 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 785 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.