GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5411: Szintigraphische Untersuchung des Liquorraums Für die…

Szintigraphische Untersuchung des Liquorraums Für die Leistung nach Nummer 5411 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung(en) des radioaktiven Stoffes. c. Lunge

Die GOÄ-Ziffer 5411 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigraphische Untersuchung des Liquorraums Für die Leistung nach Nummer 5411 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung(en) des radioaktiven Stoffes. c. Lunge“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt II. Nuklearmedizin). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 94,43 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5411 erfasst die szintigraphische Untersuchung des Liquorraums, also die nuklearmedizinische Darstellung des mit Hirn- und Rückenmarkswasser gefüllten Raums. Sie wird eingesetzt, um den Liquorfluss zu beurteilen, etwa bei Verdacht auf Liquorzirkulationsstörungen oder Liquorlecks. Für diese Leistung sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung des radioaktiven Stoffes, sodass der zeitliche Verlauf der Liquorpassage über mehrere Zeitpunkte hinweg verfolgt werden kann. Sie unterscheidet sich von Nummer 5410, die die Darstellung des Gehirngewebes selbst betrifft, durch ihren Fokus auf den Liquorraum als eigenständige anatomische Struktur.

Gebühren und Steigerungssatz

900 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach52,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach94,43 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach131,15 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5411

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5411?

Die GOÄ-Ziffer 5411 steht für „Szintigraphische Untersuchung des Liquorraums Für die Leistung nach Nummer 5411 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung(en) des radioaktiven Stoffes. c. Lunge“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5411?

Die GOÄ-Ziffer 5411 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5411 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 94,43 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5411?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5411 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.