GOÄ-Lexikon › Kapitel N: Histologie, Zytologie und Zytogenetik
Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials (z. B. Portio, Zervix, Bronchus) anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie
Die GOÄ-Ziffer 4811 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials (z. B. Portio, Zervix, Bronchus) anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie“ (Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik, Abschnitt I. Histologie). Sie ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen und 38,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4811 betrifft die histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials, etwa von Portio, Zervix oder Bronchus, anhand von Schnittserien bei zweifelhaftem oder unklarem Befund. Sie wird angewendet, wenn eine einzelne Schnittebene für eine sichere Beurteilung nicht ausreicht und daher mehrere aufeinanderfolgende Gewebeschnitte (Schnittserie) desselben Materials angefertigt und begutachtet werden müssen, um beispielsweise eine beginnende oder fragliche neoplastische Veränderung sicher einzuordnen. Typische Einsatzgebiete sind gynäkologische Biopsien der Portio und Zervix sowie Bronchialbiopsien bei unklarem Dysplasie- oder Tumorverdacht. Gegenüber der Grundleistung nach Nummer 4800, die die Begutachtung eines Materials ohne Schnittserie betrifft, honoriert 4811 den zusätzlichen Untersuchungsaufwand mehrerer Schnitte bei diagnostisch zweifelhaftem Ausgangsbefund.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,85 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 38,74 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 58,96 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4811 steht für „Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials (z. B. Portio, Zervix, Bronchus) anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie“ und gehört zu Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4811 ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 38,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4811 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.