GOÄ-Lexikon › Kapitel N: Histologie, Zytologie und Zytogenetik
Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung desselben (z. B. Knochen mit Entkalkung)
Die GOÄ-Ziffer 4802 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung desselben (z. B. Knochen mit Entkalkung)“ (Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik, Abschnitt I. Histologie). Sie ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen und 38,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4802 vergütet die histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials, dessen Aufbereitung besonders schwierig ist, etwa bei Knochenmaterial, das vor dem Schneiden entkalkt werden muss. Sie wird angewendet, wenn das eingesandte Gewebe aufgrund seiner Beschaffenheit einen zusätzlichen, aufwendigeren Präparationsschritt erfordert, bevor eine histologische Schnittführung und Beurteilung überhaupt möglich ist. Gegenüber der Grundleistung nach Nummer 4800, die ein Material ohne besonderen Aufbereitungsaufwand betrifft, honoriert 4802 gerade diesen zusätzlichen technischen Aufwand der Probenvorbereitung. Typisches Beispiel ist ein Knochenbiopsat oder -resektat, das erst nach Entkalkung schneidefähig wird. Die Ziffer wird je Material mit entsprechend schwieriger Aufbereitung angesetzt und ist von den übrigen histologischen Spezialziffern (mehrere Zupfpräparate, Schnittserien, Organbiopsien, Schnellschnitt) inhaltlich klar abgegrenzt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,85 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 38,74 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 58,96 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4802 steht für „Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung desselben (z. B. Knochen mit Entkalkung)“ und gehört zu Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4802 ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 38,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4802 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.