GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 397: Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder…

Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test

Die GOÄ-Ziffer 397 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt V. Impfungen und Testungen). Sie ist mit 380 Punkten bewertet; das entspricht 22,15 € beim einfachen und 50,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 397 erfasst den bronchialen Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer ausloesender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, durchgefuehrt mit apparativer Registrierung. Dabei wird ein Allergenextrakt inhalativ appliziert und die Reaktion der Atemwege, etwa eine Verengung der Bronchien, mit einem Messgeraet wie einem Spirometer objektiv erfasst. Angewendet wird dieser Test typischerweise bei Verdacht auf allergisches Asthma bronchiale, wenn geklaert werden soll, ob ein bestimmtes inhalatives Allergen tatsaechlich eine klinisch relevante Bronchialreaktion ausloest und Haut- oder Bluttests allein keine ausreichende Klarheit gebracht haben. Da mehrere Provokationen mit unterschiedlichen Extrakten am selben Tag erfolgen koennen, begrenzt die zugehoerige Ziffer 398 die Tagesvergütung.

Gebühren und Steigerungssatz

380 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach22,15 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach50,94 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach77,52 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 397

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 397?

Die GOÄ-Ziffer 397 steht für „Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 397?

Die GOÄ-Ziffer 397 ist mit 380 Punkten bewertet; das entspricht 22,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 397 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 50,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 397?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 397 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.