GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 399: Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei…

Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien – einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen

Die GOÄ-Ziffer 399 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien – einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt V. Impfungen und Testungen). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 26,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 399 erfasst den oralen Provokationstest, auch als Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien bezeichnet, einschliesslich der Ueberwachung zur Erkennung von Reaktionen. Dabei wird die verdaechtige Substanz, etwa ein Nahrungsmittel oder ein Arzneimittel, unter kontrollierten Bedingungen oral verabreicht, um zu pruefen, ob eine allergische Reaktion auftritt. Da hierbei auch schwerwiegende, gegebenenfalls anaphylaktische Reaktionen moeglich sind, umfasst die Leistung ausdruecklich die Ueberwachung des Patienten waehrend und nach der Verabreichung. Angewendet wird dieser Test, wenn Haut- oder Bluttests keine ausreichende Klaerung gebracht haben und die tatsaechliche klinische Vertraeglichkeit einer Nahrungsmittel- oder Arzneimittelsubstanz direkt geprueft werden muss.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach26,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach40,80 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 399

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 399?

Die GOÄ-Ziffer 399 steht für „Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien – einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 399?

Die GOÄ-Ziffer 399 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 399 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 26,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 399?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 399 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.