GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3312: Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere…

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung

Die GOÄ-Ziffer 3312 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen). Sie ist mit 189 Punkten bewertet; das entspricht 11,02 € beim einfachen und 25,34 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3312 vergütet die Abdruck- oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf einschließlich Tubersitzausarbeitung. Sie wird angesetzt, wenn nach einer Oberschenkelamputation ein Abdruck des Stumpfes genommen wird, der speziell den Sitzbeinhöcker (Tuber ischiadicum) mit erfasst und ausarbeitet, wie es für die prothetische Versorgung mit Tubersitz-Prothesenschäften erforderlich ist. Die Ziffer ist damit auf die spezifische Situation der Stumpfversorgung nach Oberschenkelamputation zugeschnitten und unterscheidet sich von den übrigen Abdruckziffern des Stufensystems dadurch, dass ausdrücklich die anatomisch anspruchsvolle Tubersitzausarbeitung mit vergütet wird. Angewendet wird sie bei der prothetischen Erstversorgung oder Neuanpassung eines Oberschenkelamputierten, wenn ein passgenauer Prothesenschaft konstruiert werden soll.

Gebühren und Steigerungssatz

189 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,02 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach25,34 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach38,56 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3312

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3312?

Die GOÄ-Ziffer 3312 steht für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3312?

Die GOÄ-Ziffer 3312 ist mit 189 Punkten bewertet; das entspricht 11,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3312 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 25,34 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3312?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3312 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.