GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 290: Infiltration gewebehärtender Mittel

Infiltration gewebehärtender Mittel

Die GOÄ-Ziffer 290 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Infiltration gewebehärtender Mittel“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Infiltration gewebehärtender Mittel, also das gezielte Einbringen von Substanzen in das Gewebe, die dort eine Verhärtung oder Verödung bewirken sollen. Anwendung findet sie beispielsweise bei der Verödungsbehandlung von Gewebeveränderungen, bei denen ein solches Mittel in oder um den betroffenen Bereich infiltriert wird, um eine lokale Sklerosierung herbeizuführen. Die Leistung wird je Infiltrationsvorgang berechnet und umfasst das Aufsuchen der Zielstruktur sowie das Einbringen des Mittels selbst. Sie ist von reinen diagnostischen Injektionen sowie von der Infiltration lokalanästhetischer Mittel abzugrenzen, da hier gezielt eine gewebeverändernde, härtende Wirkung angestrebt wird und nicht lediglich eine Schmerzausschaltung oder Probenentnahme erfolgt. Die genaue Art des verwendeten Mittels ist für den Ansatz der Ziffer nicht ausschlaggebend, solange dessen Zweck die Gewebehärtung ist.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach16,09 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach24,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 290

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 290?

Die GOÄ-Ziffer 290 steht für „Infiltration gewebehärtender Mittel“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 290?

Die GOÄ-Ziffer 290 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 290 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 290?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 290 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.