GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2752: Exstirpation eines Ductus thyreoglossus oder einer medialen…

Exstirpation eines Ductus thyreoglossus oder einer medialen Halszyste – gegebenenfalls einschließlich Teilresektion des Zungenbeins

Die GOÄ-Ziffer 2752 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exstirpation eines Ductus thyreoglossus oder einer medialen Halszyste – gegebenenfalls einschließlich Teilresektion des Zungenbeins“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt X. Halschirurgie). Sie ist mit 1350 Punkten bewertet; das entspricht 78,69 € beim einfachen und 180,98 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die operative Entfernung eines Ductus thyreoglossus oder einer medialen Halszyste ab, gegebenenfalls einschließlich einer Teilresektion des Zungenbeins. Sie wird angewendet, wenn eine angeborene Fehlbildung in Form eines verbliebenen Schilddrüsen-Zungen-Gangs oder einer in der Mittellinie des Halses gelegenen Zyste operativ vollständig entfernt wird. Ist zur vollständigen Entfernung zusätzlich eine teilweise Resektion des Zungenbeins erforderlich, ist dieser Schritt in der Leistung mit eingeschlossen und nicht gesondert zu berechnen. Von den übrigen Eingriffen im Halsbereich, etwa der Divertikelresektion nach Nummer 2753 oder der Operation einer Kiemengangfistel nach Nummer 2754, unterscheidet sich diese Ziffer durch den spezifischen Bezug zu Ductus thyreoglossus beziehungsweise medianer Halszyste.

Gebühren und Steigerungssatz

1350 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach78,69 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach180,98 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach275,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2752

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2752?

Die GOÄ-Ziffer 2752 steht für „Exstirpation eines Ductus thyreoglossus oder einer medialen Halszyste – gegebenenfalls einschließlich Teilresektion des Zungenbeins“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2752?

Die GOÄ-Ziffer 2752 ist mit 1350 Punkten bewertet; das entspricht 78,69 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2752 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 180,98 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2752?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2752 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.