GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2693: Operative Reposition und Fixation einer isolierten…

Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur

Die GOÄ-Ziffer 2693 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2693 vergütet die operative Reposition und Fixation einer isolierten Fraktur des Orbitabodens, des Jochbeins oder des Jochbogens. Sie kommt zur Anwendung, wenn genau eine dieser Strukturen betroffen ist, ohne dass – wie bei Ziffer 2692 – ein umfassenderer Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich mit zusätzlicher Beteiligung mehrerer Knochenanteile vorliegt. Typischer Anwendungsfall ist etwa ein isolierter Jochbeinbruch nach stumpfem Trauma oder eine isolierte Orbitabodenfraktur (Blow-out-Fraktur), die operativ eingerichtet und fixiert werden muss. Das Kriterium „isoliert“ grenzt die Ziffer damit klar von den komplexeren Mittelgesichtsfrakturen nach 2691 und 2692 ab, bei denen mehrere Strukturen gemeinsam betroffen sind. Die Wahl zwischen 2692 und 2693 richtet sich somit danach, ob die Fraktur auf eine einzelne Struktur beschränkt bleibt oder mehrere Knochenanteile umfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach160,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach244,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2693

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2693?

Die GOÄ-Ziffer 2693 steht für „Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2693?

Die GOÄ-Ziffer 2693 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2693 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2693?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2693 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.