GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion
Die GOÄ-Ziffer 2656 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie). Sie ist mit 620 Punkten bewertet; das entspricht 36,14 € beim einfachen und 83,12 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 2656 beschreibt ebenfalls die Zystektomie einer ausgedehnten Kieferzyste im Sinne der Ziffer 2655 – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Ausdehnung im unbezahnten Bereich –, jedoch für die Konstellation, dass der Eingriff in Verbindung mit einer weiteren, eigens genannten Leistung durchgeführt wird. Sie kommt somit zur Anwendung, wenn die Zystektomie nicht als isolierter Eingriff, sondern im Zusammenhang mit einem zusätzlichen, gesondert abzurechnenden operativen Schritt erfolgt, etwa wenn im selben Eingriff weitere chirurgische Maßnahmen am Kiefer notwendig werden. Die inhaltliche Abgrenzung zu 2655 liegt somit nicht in der Zystengröße oder Operationstechnik, sondern darin, ob die Zystektomie als alleinstehende Leistung (2655) oder in Kombination mit einer weiteren Maßnahme (2656) erbracht wird.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 36,14 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 83,12 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 126,48 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2656 steht für „Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2656 ist mit 620 Punkten bewertet; das entspricht 36,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 83,12 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2656 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.