GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2630: Operative Rekonstruktion eines Mittelgesichts…

Operative Rekonstruktion eines Mittelgesichts – einschließlich Osteotomie und/ode r Osteoplastik

Die GOÄ-Ziffer 2630 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Rekonstruktion eines Mittelgesichts – einschließlich Osteotomie und/ode r Osteoplastik“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie). Sie ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen und 804,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 2630 vergütet die operative Rekonstruktion des Mittelgesichts und kommt zur Anwendung, wenn die knöcherne und/oder weichteilige Struktur des mittleren Gesichtsdrittels nach ausgedehnten Defekten – etwa nach Tumorresektion, schwerem Trauma oder bei angeborener Fehlbildung – wiederhergestellt werden muss. Die Legende schließt sowohl Osteotomie (gezieltes Durchtrennen von Knochen zur Neupositionierung) als auch Osteoplastik (Knochenaufbau bzw. -formung) ein, wobei beide Techniken je nach Befund einzeln oder kombiniert zum Einsatz kommen. Abzugrenzen ist die Leistung von den Frakturversorgungsziffern des Mittelgesichts, da 2630 auf die planmäßige rekonstruktive Wiederherstellung der Gesichtsform abzielt und nicht primär auf die akute Versorgung eines frischen Bruchs. Sie wird als eigenständige, umfangreiche chirurgische Maßnahme angesetzt, unabhängig davon, welche der beiden Teiltechniken im Einzelfall überwiegt.

Gebühren und Steigerungssatz

6000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach349,72 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach804,36 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.224,03 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2630

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2630?

Die GOÄ-Ziffer 2630 steht für „Operative Rekonstruktion eines Mittelgesichts – einschließlich Osteotomie und/ode r Osteoplastik“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2630?

Die GOÄ-Ziffer 2630 ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2630 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 804,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2630?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2630 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.