GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
Die GOÄ-Ziffer 2403 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 133 Punkten bewertet; das entspricht 7,75 € beim einfachen und 17,83 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 2403 erfasst die operative Entfernung einer kleinen, in oder unter Haut beziehungsweise Schleimhaut gelegenen Geschwulst. Sie wird angewendet, wenn ein gutartiger, kleinerer Tumor wie ein Atherom, Fibrom oder Lipom vollständig herausgeschnitten wird, sei es aus kosmetischen, funktionellen oder diagnostischen Gründen. Die Leistung beinhaltet die Exzision samt umgebendem gesundem Randsaum sowie den Wundverschluss. Die Abgrenzung zu Ziffer 2404 erfolgt anhand der Größe beziehungsweise des operativen Aufwands der Geschwulst: während 2403 für kleinere, mit geringerem Aufwand entfernbare Befunde steht, ist 2404 für größere Geschwülste vorgesehen, die einen ausgedehnteren Zugang und aufwendigere Präparation erfordern. Die konkrete Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Ausdehnung des Befunds im Einzelfall.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 7,75 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 17,83 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 27,13 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2403 steht für „Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2403 ist mit 133 Punkten bewertet; das entspricht 7,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 17,83 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2403 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.