GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 236: Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes

Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes

Die GOÄ-Ziffer 236 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 940 Punkten bewertet; das entspricht 54,79 € beim einfachen und 126,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 236 vergütet den zirkulären Gipsverband des Rumpfes. Angewendet wird die Ziffer, wenn der Rumpf, also der Bereich von Brustkorb und/oder Becken, vollständig umlaufend eingegipst wird, um eine starre Ruhigstellung der Wirbelsäule oder des Rumpfes insgesamt zu erreichen, etwa bei entsprechenden Wirbelsäulenverletzungen oder -erkrankungen, die eine großflächige äußere Stabilisierung erfordern. Die Leistung bildet damit eine anatomisch andere Lokalisation ab als die Gipsverbände der Extremitäten oder des Halses und ist von Nummer 235, die speziell den Hals mit Kopfstütze betrifft, sowie von den Extremitätengipsverbänden klar abzugrenzen. Typischer Einsatzbereich ist die konservative Behandlung von Rumpf- oder Wirbelsäulenverletzungen, bei denen eine zirkuläre, den gesamten Rumpf umfassende Gipsimmobilisation medizinisch indiziert ist.

Gebühren und Steigerungssatz

940 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach54,79 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach126,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach191,77 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 236

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 236?

Die GOÄ-Ziffer 236 steht für „Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 236?

Die GOÄ-Ziffer 236 ist mit 940 Punkten bewertet; das entspricht 54,79 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 236 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 126,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 236?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 236 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.