GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2354: Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder…

Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen

Die GOÄ-Ziffer 2354 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VI. Frakturbehandlung). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die operative Entfernung von Osteosynthesematerial, also Nägeln, Drähten oder Schrauben samt gegebenenfalls verwendeter Metallplatten, aus einem großen Röhrenknochen wie Ober- oder Unterschenkel beziehungsweise Ober- oder Unterarm ab. Sie wird angewendet, wenn nach knöchern konsolidierter Fraktur eines langen, tragenden Röhrenknochens das zuvor eingebrachte Osteosynthesematerial in einem eigenständigen Zweiteingriff entfernt wird, etwa bei Materialunverträglichkeit, lokalen Beschwerden oder als planmäßige Entfernung nach abgeschlossener Heilung. Der höhere Aufwand gegenüber der Entfernung aus kleinen Röhrenknochen (Ziffer 2353) ergibt sich aus größerer Zugangsweite, stärkerer Materialverankerung in tragenden Knochen und größerem Weichteiltrauma bei der Freilegung.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach49,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach75,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2354

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2354?

Die GOÄ-Ziffer 2354 steht für „Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2354?

Die GOÄ-Ziffer 2354 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2354 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2354?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2354 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.