GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2324: Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins

Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins

Die GOÄ-Ziffer 2324 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VI. Frakturbehandlung). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2324 erfasst die geschlossene Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins (Klavikula) ohne zusaetzliche Osteosynthese. Sie wird bei Klavikulafrakturen angewendet, die durch manuelle Reposition und anschliessende Ruhigstellung, etwa mittels Rucksackverband, behandelt werden koennen, ohne dass eine operative Fixierung mit Nagel oder Draht erforderlich ist. Von Nummer 2325 unterscheidet sich diese Ziffer dadurch, dass dort zusaetzlich eine Nagelung und/oder Drahtung, also eine operative Osteosynthese, durchgefuehrt wird. Die reine Einrichtung nach 2324 ist somit die konservative Variante der Schluesselbeinbruchbehandlung und bei den meisten unkomplizierten, wenig dislozierten Klavikulafrakturen ausreichend. Eine anschliessende Ruhigstellung durch Verband ist mit der Leistung nicht automatisch als gesonderte operative Massnahme zu verstehen, sondern begleitet die Reposition.

Gebühren und Steigerungssatz

152 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach20,38 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach31,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2324

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2324?

Die GOÄ-Ziffer 2324 steht für „Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2324?

Die GOÄ-Ziffer 2324 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2324 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2324?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2324 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.